Zentrum für AgrarMediation

Honorarordnung

Honarordnung zum Download   

Die Mediationsstelle  erhebt  zu Beginn des Mediationsverfahrens eine Kostenpauschale von 200,00 bis 1.000,00 EUR zzgl. ges. MwSt.
Damit ist die Beratung, das Erstgespräch mit jeder Seite (30 Min), die Vorschläge eines Mediators/CoMediators, die Verfahrenseinleitung, die Information der anderen Seite, etc. abgegolten .

Für die Tätigkeit können die Mediatoren folgendes Stundenhonorar beanspruchen und über die Mediationsstelle abrechnen und einziehen  lassen.  

Streitwert

1 Mediator

2 Mediatoren

Bis 20.000,00 EUR

150,00 EUR

250,00 EUR

Bis 50.0000,00 EUR

200,00 EUR

400,00 EUR

Bis 200.000,00 EUR

300,00 EUR

500,00 EUR

Über 200.000,00 EUR

400,00 EUR

600,00 EUR

 

Die Aufstellung/ Berechnung der Stundensätze und Auslagen obliegt dem Mediator.
Vor- und Nachbereitung werden zu 1/1, Reisezeit  zu 1/2 des vereinbarten Stundenhonorars abgerechnet.
Zu den Stunden- bzw. Tagessätzen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer und Auslagen hinzuzurechnen.
Auf Wunsch der Parteien kann eine gesonderte Schadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Alle beteiligten Parteien schulden die Kostenpauschale, Honorare, Auslagen etc. gesamtschuldnerisch. Eine gesonderte Regelung kann im Mediationsverfahren getroffen werden.

 

Stand 01.01.2012