Honorarordnung
Die Mediationsstelle erhebt zu Beginn des Mediationsverfahrens eine Kostenpauschale von 200,00 bis 1.000,00 EUR zzgl. ges. MwSt.
Damit ist die Beratung, das Erstgespräch mit jeder Seite (30 Min), die Vorschläge eines Mediators/CoMediators, die Verfahrenseinleitung, die Information der anderen Seite, etc. abgegolten .
Für die Tätigkeit können die Mediatoren folgendes Stundenhonorar beanspruchen und über die Mediationsstelle abrechnen und einziehen lassen.
Streitwert |
1 Mediator |
2 Mediatoren |
Bis 20.000,00 EUR |
150,00 EUR |
250,00 EUR |
Bis 50.0000,00 EUR |
200,00 EUR |
400,00 EUR |
Bis 200.000,00 EUR |
300,00 EUR |
500,00 EUR |
Über 200.000,00 EUR |
400,00 EUR |
600,00 EUR |
Die Aufstellung/ Berechnung der Stundensätze und Auslagen obliegt dem Mediator.
Vor- und Nachbereitung werden zu 1/1, Reisezeit zu 1/2 des vereinbarten Stundenhonorars abgerechnet.
Zu den Stunden- bzw. Tagessätzen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer und Auslagen hinzuzurechnen.
Auf Wunsch der Parteien kann eine gesonderte Schadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Alle beteiligten Parteien schulden die Kostenpauschale, Honorare, Auslagen etc. gesamtschuldnerisch. Eine gesonderte Regelung kann im Mediationsverfahren getroffen werden.
Stand 01.01.2012